Antwort Für wen gelten die Bestimmungen des AGG? Weitere Antworten – Für welche Personen gilt das AGG
Der gesetzliche Schutz gilt also für alle Menschen mit Behinderungen, nicht nur für Schwerbehinderte. Auch Personen, die selbst keine Behinderungen haben, dürfen nicht benachteiligt werden, weil sie sich als nahe Angehörige einer Person mit einer Behinderung, zum Beispiel eines Kindes, kümmern.Das AGG gilt umfassend für unselbstständig Beschäftigte. Dies betrifft nicht nur Arbeitnehmer*innen, sondern auch Auszubildende, Praktikant*innen und Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als „arbeitnehmerähnlich“ anzusehen sind.Dieses Merkmal soll Belästigung oder Benachteiligung wegen der sexuellen Orientierung verhindern und beseitigen. Geschützt ist jegliche sexuelle Identität, egal ob ein Mensch homosexuell, heterosexuell, bisexuell oder asexuell ist. Beispiel: Ein homosexuelles Paar wird in einem Restaurant nicht bedient.
Wo ist das AGG anwendbar : Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.
In welchen Fällen lässt das AGG eine Benachteiligung zu
Eine Benachteiligung ist gem § 8 AGG erlaubt, wenn die Art der Tätigkeit oder die Bedingung zur Ausübung der Tätigkeit eine Einschränkung erfordern. Beispiel: Ein Filmteam sucht eine Besetzung für die Rolle einer Frau. In diesem Fall ist es für den Film zwingend notwendig, dass die Rolle von einer Frau gespielt wird.
Was besagt das AGG : Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.
Das AGG sieht Ausnahmetatbestände für die allgemeine Gleichbehandlung vor. Solche Ausnahmen können sich aus den beruflichen Anforderungen, der Religion(§ 8 AGG), der Religion oder der Weltanschauung (§ 9 AGG) oder dem Alter (§ 10 AGG) ergeben.
Das AGG will Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern bzw. beseitigen.
Wo gilt das AGG nicht
Das AGG findet im Bereich der öffentlichen schulischen und hochschulischen Bildung nur für Beschäftigte Anwendung. Für Schüler*innen und Studierende greift der Schutz des AGG nur bei privaten Bildungsträgen, in denen das Bildungsangebot auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages erbracht wird.Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.Scheinbewerbungen fallen nicht unter den Schutzbereich des AGG. Entschädigungsansprüche nach dem AGG sind in diesem Fall wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen. Einen Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder auf einen beruflichen Aufstieg gewähren diese Vorschriften nicht.