Antwort Für wen gilt das AGG nicht? Weitere Antworten – Wann gilt AGG nicht
§15 Entschädigung und Schadensersatz
Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.Unzulässig ist allein die Benachteiligung wegen eines der im AGG genannten Merkmale: ethnische Herkunft. Behinderung. Geschlecht.Auszubildende und andere zu ihrer Berufsbildung beschäftigte Personen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG) Arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeiter und die den Heimarbeitern Gleichgestellten (§ 6 Abs.
Wer ist vom AGG betroffen : Zu dem geschützten Personenkreis im Sinne von § 6 AGG gehören: Arbeitnehmer/innen. Auszubildende. Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, einschließlich Heimarbeiter/innen und disen Gleichgestellte.
Bei welchen Merkmalen findet das AGG keine Anwendung
Nach § 20 Abs. 1 AGG ist eine Verletzung des Benachteiligungsverbots dann nicht gegeben, wenn für die unterschiedliche Behandlung wegen einer Behinderung, der Religion, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts (nicht Rasse oder ethnische Herkunft) ein sachlicher Grund vorliegt.
Wann findet der Gleichbehandlungsgrundsatz keine Anwendung : Keine Anwendung findet der Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Besserstellung einzelner Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen erfolgt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Benachteiligung von Personen aufgrund von Gründen wie Alter, sexuelle Identität, Geschlecht oder Religion. Bei Verstößen am Arbeitsplatz können Beschäftigte eine Beschwerde einreichen und Schadensersatz oder eine Entschädigungszahlung verlangen.
Eine Benachteiligung ist gem § 8 AGG erlaubt, wenn die Art der Tätigkeit oder die Bedingung zur Ausübung der Tätigkeit eine Einschränkung erfordern. Beispiel: Ein Filmteam sucht eine Besetzung für die Rolle einer Frau. In diesem Fall ist es für den Film zwingend notwendig, dass die Rolle von einer Frau gespielt wird.
Wann liegt eine verbotene Benachteiligung wegen einer Behinderung vor
Eine Benachteiligung wegen einer Behinderung liegt vor, wenn ein Bewerber oder Arbeitnehmer mit Behinderung wegen seiner Beeinträchtigung schlechter behandelt wird als andere (mit ihm vergleichbare Stellenbewerber oder Arbeitnehmer) und es dafür keinen triftigen sachlichen Grund gibt.Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen in der Arbeitswelt seither vor Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung.Evaluation des AGG zum 10jährigen Bestehen
So müssten Schutzlücken geschlossen werden, damit Menschen wirksamer gegen Diskriminierung vorgehen können.
Das AGG schützt Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Wann ist eine Ungleichbehandlung nach AGG erlaubt : Zulässige Ungleichbehandlung wegen des Alters (§ 10 AGG)
Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist gemäß § 10 Abs. 1 AGG zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich sind.
Welche Personen zählen zu den Beschäftigten im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes : Der geschützte Personenkreis sind alle ortsansässigen Beschäftigten im Betrieb. Im Sinne des Gesetzes zählen dazu die Arbeitnehmer/-innen, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen und Stellenbewerber/-innen sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
Welche Rechtsfolgen kann ein Verstoß gegen das AGG nach sich ziehen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) / 3 Rechtsfolge von Verstößen gegen das AGG. Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann der Benachteiligte die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, kann er auf Unterlassung klagen.
Wer wegen seines Alters diskriminiert wird, erfährt eine Benachteiligung mit der Begründung, zu alt oder zu jung zu sein. Menschen jeglichen Alters sind vom AGG geschützt. Beispiel: Ein Unternehmen verweigert einer Person eine Fortbildung mit der Begründung, dass sie für diese bereits zu alt sei.Das AGG unterscheidet unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen (§ 3 Abs. 1 und 2 AGG).
Welche Maßnahmen kann ein Verstoß gegen das AGG geahndet werden : Verstößt ein Mitarbeiter gegen das AGG, müssen Sie Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung ergreifen (Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung).