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In welchen Bereichen ist das AGG gültig?
Das AGG regelt den Schutz vor Diskriminierung in zwei Anwendungsbereichen: dem Arbeitsrecht (Beschäftigung und Beruf) und dem Zivilrecht (Alltagsgeschäfte wie Einkäufe, Gaststätten- oder Diskothekenbesuche, Wohnungssuche sowie Versicherungs- und Bankgeschäfte).Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen in der Arbeitswelt seither vor Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung.Das AGG schützt Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

Für wen gilt das AGG : Die 33 Paragraphen schützen alle Menschen in Deutschland davor, benachteiligt zu werden – sei es auf Grund ihres Alters, ihres Geschlechts, einer chronischen Krankheit oder Behinderung, ihrer Religion, ihrer sexuellen Identität oder aus rassistischen und antisemitischen Gründen.

Wo gilt das AGG nicht

Das AGG findet im Bereich der öffentlichen schulischen und hochschulischen Bildung nur für Beschäftigte Anwendung. Für Schüler*innen und Studierende greift der Schutz des AGG nur bei privaten Bildungsträgen, in denen das Bildungsangebot auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages erbracht wird.

Für wen gilt das AGG nicht : Unzulässig ist allein die Benachteiligung wegen eines der im AGG genannten Merkmale: ethnische Herkunft. Behinderung. Geschlecht.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.

Eine Benachteiligung wegen der Religion oder Weltanschauung ist gemäß § 9 AGG ausnahmsweise zulässig, wenn Religions- oder Weltschauungsgemeinschaften oder ihnen zugeordnete Einrichtungen bei der Stellenbesetzung eine bestimmte Religion oder Weltanschauung verlangen.

Welche Fälle von Benachteiligung fallen nicht unter das AGG

Wer wegen seines Alters diskriminiert wird, erfährt eine Benachteiligung mit der Begründung, zu alt oder zu jung zu sein. Menschen jeglichen Alters sind vom AGG geschützt. Beispiel: Ein Unternehmen verweigert einer Person eine Fortbildung mit der Begründung, dass sie für diese bereits zu alt sei.Nach § 20 Abs. 1 AGG ist eine Verletzung des Benachteiligungsverbots dann nicht gegeben, wenn für die unterschiedliche Behandlung wegen einer Behinderung, der Religion, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts (nicht Rasse oder ethnische Herkunft) ein sachlicher Grund vorliegt.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spielt in Klausuren an dieser Stelle oft eine wichtige Rolle. Das Gesetz verbietet die Diskriminierung durch Arbeitgeber vor, während und auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und setzt mitunter strenge Rechtsfolgen für den Fall des Verstoßes, vgl.