Antwort Was besagt das AGG? Weitere Antworten – Was besagt die AGG
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt Personen, die im Rahmen von Alltagsgeschäften Diskriminierung erfahren haben, eine Reihe von Rechten, nämlich ein Recht auf Beseitigung der Diskriminierung und auf Unterlassung (§21 AGG) sowie einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und auf Entschädigung (§21 AGG).Die Abkürzung für das Allgemeine Gleich⸱behandlungs⸱gesetz ist AGG. Seit August 2006 gelten in Deutschland die Regeln vom Allgemeinen Gleich⸱behandlungs⸱gesetz.
Welche Merkmale werden durch das AGG geschützt : Es gibt sechs solcher Diskriminierungsmerkmale.
- Ethnische Herkunft oder rassistische Gründe.
- Geschlecht.
- Religion oder Weltanschauung.
- Behinderung.
- Alter.
- Sexuelle Identität.
Warum ist das AGG wichtig
► Das AGG schützt bestimmte Personengruppen vor Diskriminierung, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, einer Behinderung, des Geschlechts oder Alters, ihrer Religion oder Weltanschauung und/oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.
Wo vor schützt das AGG : Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.
Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.
Arbeitgeber sind nach dem AGG dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Diskriminierungen zu schützen. Die Pflichten reichen von präventiven Vorkehrungen über Sofortmaßnahmen bis hin zu allgemeinen organisatorischen Pflichten.
Was bringt das AGG für Unternehmen
Das AGG gewährt Beschäftigten das Recht, Beschwerde bei ihrem Arbeitgeber einzureichen. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob bereits eine Beschwerdestelle eingerichtet wurde.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spielt in Klausuren an dieser Stelle oft eine wichtige Rolle. Das Gesetz verbietet die Diskriminierung durch Arbeitgeber vor, während und auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und setzt mitunter strenge Rechtsfolgen für den Fall des Verstoßes, vgl.Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.
Dabei liegt eine Benachteiligung nach dem AGG nicht nur vor, wenn eine Ungleichbehandlung unmittelbar an ein Diskriminierungsmerkmal anknüpft (unmittelbare Benachteiligung), sondern auch dann, wenn sich eine scheinbar neutrale Handlung oder Maßnahme diskriminierend auswirkt (mittelbare Benachteiligung).
In welchen drei Situationen müssen Arbeitgeber nach dem AGG eingreifen : Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt die folgenden 3 Formen von Diskriminierung: unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung und Belästigung.
Für wen gilt das AGG nicht : Das AGG verbietet eine Diskriminierung aus den nachfolgenden Gründen: Rasse oder ethnischer Herkunft. Geschlecht. Religion oder Weltanschauung.
Wann ist das AGG anwendbar
Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.
Gem. § 12 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten vor Benachteiligungen zu treffen. Hierzu zählen ausdrücklich auch präventive Maßnahmen gegen Benachteiligungen am Arbeitsplatz.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt den von Diskriminierungen betroffenen Arbeitnehmern eine Reihe von Rechten, nämlich ein Beschwerderecht (§ 13 AGG), ein Recht zur Leistungsverweigerung (§ 14 AGG) und schließlich einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und auf Entschädigung (§ 15 AGG).
Wer ist vom AGG betroffen : Zu dem geschützten Personenkreis im Sinne von § 6 AGG gehören: Arbeitnehmer/innen. Auszubildende. Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, einschließlich Heimarbeiter/innen und disen Gleichgestellte.