Antwort Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz? Weitere Antworten – Was besagt das Antidiskriminierungsgesetz

Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass Arbeitgeber einzelne Beschäftigte oder Beschäftigungsgruppen nicht willkürlich schlechter behandeln dürfen als andere. Fehler werden hier schnell gemacht.Anwendungsbereich. In § 2 AGG werden eine ganze Reihe von Situationen benannt, in dem es angewendet wird, sobald eine Diskriminierung aus den oben aufgezählten Gründen vorliegt. Benachteiligungen z.B. bei den Einstellungs- und Arbeitsbedingungen und dem Arbeitsentgelt sind nicht erlaubt.

Für welche Bereiche gilt das Gleichbehandlungsgesetz : Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen in der Arbeitswelt seither vor Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung.

Für wen gilt das Antidiskriminierungsgesetz

Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.

Was fällt alles unter Diskriminierung : Was ist eine Diskriminierung Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Diskriminierungen können bewusst oder unbewusst erfolgen.

Es verbietet allgemein Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, wegen des Alters oder wegen der sexuellen Identität (§ 1 AGG).

Keine Anwendung findet der Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Besserstellung einzelner Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen erfolgt.

Wann liegt eine Benachteiligung vor

Auch Belästigungen (Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung und Beleidigung), sexuelle Belästigung (unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, Bemerkungen sexuellen Inhalts u. s. w.) und Anweisungen hierzu gelten als Benachteiligung im Sinne des Gesetzes.Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt den von Diskriminierungen betroffenen Arbeitnehmern eine Reihe von Rechten, nämlich ein Beschwerderecht (§ 13 AGG), ein Recht zur Leistungsverweigerung (§ 14 AGG) und schließlich einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und auf Entschädigung (§ 15 AGG).

Wann ist man diskriminiert : Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.

Was ist Diskriminierung strafbar : Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihrer persönlichen Merkmalen ungleich oder unehrlich behandelt wird. Laut Gesetz sind Diskriminierung, Mobbing, Hassbotschaften und Hassdelikte gegenüber Personen oder Personengruppen, die auf spezifischen persönlichen Merkmalen beruhen, strafbar.

Was tun bei ungleicher Bezahlung

Am besten suchen Sie dann das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber oder Betriebsrat (Personalrat) und bitten ihn, Ihnen die Angaben zu erklären. Wenn das nicht hilft, können Sie sich auch an die für Ihren Be- trieb zuständige Gewerkschaft wenden.

Prinzipiell gilt nach § 22 AGG , dass die Betroffene für einen Prozess Indizien vorlegen muss, die eine Benachteiligung wegen eines Diskriminierungsmerkmals vermuten lassen. Wenn solche Indizien gegeben sind, dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine unzulässige Benachteiligung vorliegt.Die Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers infolge der Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch kann der öffentliche Arbeitgeber nur dadurch abwenden, dass er die offensichtliche Nichteignung des Bewerbers darlegt oder Gründe außerhalb der fachlichen Eignung oder der Behinderung des Bewerbers vorbringt.

Für welche Personen gilt das AGG : Der gesetzliche Schutz gilt also für alle Menschen mit Behinderungen, nicht nur für Schwerbehinderte. Auch Personen, die selbst keine Behinderungen haben, dürfen nicht benachteiligt werden, weil sie sich als nahe Angehörige einer Person mit einer Behinderung, zum Beispiel eines Kindes, kümmern.