Antwort Was darf Ihr Arbeitgeber nach dem AGG nicht? Weitere Antworten – Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber nach dem AGG
Arbeitgeber sind nach dem AGG dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Diskriminierungen zu schützen. Die Pflichten reichen von präventiven Vorkehrungen über Sofortmaßnahmen bis hin zu allgemeinen organisatorischen Pflichten.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt den von Diskriminierungen betroffenen Arbeitnehmern eine Reihe von Rechten, nämlich ein Beschwerderecht (§ 13 AGG), ein Recht zur Leistungsverweigerung (§ 14 AGG) und schließlich einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und auf Entschädigung (§ 15 AGG).
Welche Forderung darf in einer Stellenausschreibung nach dem AGG nicht stehen : Zusammenfassung. Die Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetzes auf das Bewerbungsverfahren sind erheblich. Verboten sind Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.
Was verstößt gegen das AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Benachteiligung von Personen aufgrund von Gründen wie Alter, sexuelle Identität, Geschlecht oder Religion. Bei Verstößen am Arbeitsplatz können Beschäftigte eine Beschwerde einreichen und Schadensersatz oder eine Entschädigungszahlung verlangen.
In welchen drei Situationen müssen Arbeitgeber nach dem AGG eingreifen : Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt die folgenden 3 Formen von Diskriminierung: unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung und Belästigung.
Was ist eine Diskriminierung Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Diskriminierungen können bewusst oder unbewusst erfolgen.
Verstößt ein Mitarbeiter gegen das AGG, müssen Sie Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung ergreifen (Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung).
Was darf nicht in eine Stellenanzeige rein
aus rassistischen Gründen, — des Geschlechts, — der Religion oder Weltanschauung, — einer Behinderung, — des Alters oder — der sexuellen Identität. Für Stellenanzeigen bedeutet dieses Diskriminierungsverbot, dass Stellen in der Regel merkmalsneutral ausgeschrieben werden müssen.Der Arbeitgeber muss alle Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, gleich behandeln. Er darf Mitarbeiter nicht von Begünstigungen ausschließen oder nur einzelnen Belastungen auferlegen, wenn er dies nicht mit einem sachlichen Grund rechtfertigen kann.Mittelbare (indirekte) Diskriminierung liegt vor, wenn eine neutrale Regelung aus Gründen der zuvor genannten Merkmale missbraucht wird, um jemanden in besonderer Weise zu benachteiligen.
Bei einem Verstoß gegen das AGG muss der Arbeitgeber dann Schadensersatz leisten, wenn kein sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt und ihn ein Verschulden trifft, § 15 I AGG. Die Berechnung des Schadens bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (=BGB).
Welche rechtlichen Bedingungen sind bei einer Stellenanzeige zu beachten : Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Verbot der Diskriminierung.
- Achtung: Versteckte mittelbare Diskriminierung.
- Vorsicht auch außerhalb des Anforderungsprofils.
- Ausnahme: Gerechtfertigte Anforderung für die zu besetzende Stelle.
Was muss ich bei einer Stellenausschreibung beachten : Das sollte eine Stellenanzeige beinhalten
- Aussagefähige Überschrift (Titel)
- Kurzbeschreibung deiner Firma und Produkte.
- Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten.
- Anforderungsprofil des Bewerbers.
- Welche Leistungen bietet dein Unternehmen.
- Eckdaten zum Ablauf der Bewerbung.
Was gilt als Diskriminierung am Arbeitsplatz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
Nach dieser Vorschrift macht sich der Arbeitgeber strafbar, wenn er die Tätigkeit des Betriebsrats behindert oder stört. Bei einer Verurteilung drohen dem Arbeitgeber bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe. Es handelt sich bei § 119 BetrVG um ein sogenanntes Antragsdelikt.Was darf nicht in einer Stellenbeschreibung stehen
- Detaillierte Information zum Gehalt.
- Urlaubsansprüche.
- Länge der Probezeit.
- Entgeltliche Sonderleistungen.
- Qualifikationen möglichen Stelleninhabers.
- Vorstellung des einstellenden Unternehmens.
- Mögliche Befristung des Angestelltenverhältnisses.
- Zeitlicher Arbeitsumfang.
Welche 6 Elemente eine Stellenanzeige enthalten sollte : Eine Stellenausschreibung sollte mit Angaben zur Position, dem Beschäftigungsumfang und einer kurzen prägnanten Tätigkeitsbeschreibung mit einer kurzen Vorstellung des Unternehmens beginnen. Danach ist es ratsam, Angaben zu den geforderten Qualifikationen zu machen sowie die Hauptaufgaben zu beschreiben und ggf.