Antwort Was muss in die Urkalkulation? Weitere Antworten – Was steht in einer Urkalkulation

Was muss in die Urkalkulation?
In der Urkalkulation finden sich viele Details zur Preisgestaltung sowie Geschäftsgeheimnisse, die Bieter nur ungern preisgeben. Daraus resultiert die häufig vorgesehene Praxis, die Urkalkulation verschlossen zu übergeben.Die Öffnung einer Urkalkulation

Hierzu liegen in der Rechtsprechung verschiedene Urteilen aus letzten Jahrzehnten vor. Im Grundsatz sollte die Urkalkulation als „geheimzuhaltende Preisermittlung“ des Bieters erst im notwendigen Bedarfsfall bzw. zu festgelegten Anlässen offengelegt werden.Aus den im Blatt Urkalkulation erfassten Preisen und Zuschlägen für die benötigten Kostenarten füllt sich automatisch das Formblatt EFB 221, für die Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation. Alle notwendigen Angaben werden automatisch ausgefüllt.

Ist die Urkalkulation Vertragsbestandteil : Bei Ermittlung der hierfür notwendigen neuen Preise ist der Auftragnehmer an die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen gebunden. Die Urkalkulation wird grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil mit der Folge, dass der Auftragnehmer bei etwaigen Kalkulationsirrtümern auch kein Recht zur Irrtumsanfechtung besitzt.

Wie erstelle ich eine Urkalkulation

So erstellen / drucken Sie eine Urkalkulation (aufgegliederte Einheitspreise) Eine akzeptable Urkalkulation (Dokumentation der aufgegliederten Einheitspreise) können Sie direkt aus Blatt 223 drucken. Öffnen Sie das Blatt 223 und wählen Sie <Drucken>. Wählen Sie im dortigen Dialog (Druckauswahl) die <Urkalkulation> .

Was passiert mit der Urkalkulation : Die Urkalkulation ist unmittelbar nach der Einsichtnahme im Beisein des Bieters bzw. Auftragnehmers wieder zu verschließen und bis zur Rückgabe beim Auftraggeber zu verwahren. 2.

In der Praxis wird deshalb weit überwiegend vereinbart, dass die Urkalkulation verschlossen zu übergeben ist und nur zu festgelegten Anlässen geöffnet werden darf. Und das auch nur, wenn der Auftraggeber dem Bieter oder Auftragnehmer mindestens Gelegenheit gibt, bei der Öffnung anwesend zu sein.

eine Urkalkulation, die oft vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen mit dem Angebot bzw. bei öffentlichen Bauaufträgen nach Regelungen in den Vergabehandbüchern verlangt und ggf. vereinbart werden, meistens als Hinterlegung bzw. Aufbewahrung in einem verschlossenen Umschlag.

Was versteht man unter Urkalkulation

Die Urkalkulation ist für Vergaben im Bau- wie im Dienstleistungsbereich oft zentral für die Überprüfung eines Angebots auf Plausibilität und Angemessenheit. Nicht weniger wichtig ist sie, wenn Auftraggeber und -nehmer nach Auftragsvergabe bei Preisanpassungen und Nachträgen uneins sind.Laut ausdrücklicher Regelung im Vertrag war der Auftraggeber berechtigt, „die verschlossene Urkalkulation zu öffnen, wobei er dem AN zuvor rechtzeitig Gelegenheit zur Teilnahme zu geben hatte.