Antwort Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft? Weitere Antworten – Wird die Rente mit 63 2024 abgeschafft

Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft?
Die Rente mit 63 ist nicht abgeschafft worden, sie schafft sich durch Zeitablauf mit den Geburtsjahrgängen nach dem 31.12.1963 von selbst ab. Im Jahr 2024 können die Geburtsjahrgänge 1959 und 1960 mit Vollendung des 64.Die Rente mit 63 (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) soll nicht abgeschafft werden. Die Bundesregierung hat nicht vor, diese Altersrente abzuschaffen. Es gibt mit Stand 04.12.23 keinerlei erkennbare Bestrebungen der Regierung diese Rentenart zu ändern, zu modifizieren oder gar abzuschaffen.Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Anspruch darauf haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt und die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.

Kann man nach 45 Jahren ohne Abzug in Rente gehen : Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen.

Wie geht es weiter mit der Rente ab 63

Altersgrenze für "Rente ab 63" steigt

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist für diese Rentenart nicht möglich.

Kann man nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzug in Rente gehen Jahrgang 1960 : Aktuell erreicht im Jahre 2023 der Geburtsjahrgang 1960 das 63. Lebensjahr. Wer dann die 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monaten beziehen. Auch in den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang.

Mit dem Geburtsjahrgang 1964 gibt es die abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr nicht mehr, so wie sie der Gesetzgeber 2014 geschaffen hat. Dann kann diese Rente nur noch mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.

Im Einklang mit dem Anstieg der Regelaltersgrenze wird die Altersgrenze bis 2029 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Der Begriff „Rente mit 63“ trifft auf diese Variante also nicht mehr wirklich zu. Im Jahr 2024 wird hier die Altersgrenze für den Jahrgang 1960 auf 64 Jahre und 4 Monate angehoben.

Was ist der Unterschied zwischen Regelaltersrente und Rente für besonders langjährig Versicherte

Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.Bei der als „Rente ab 63“ bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 die dann gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird.Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Versicherte, die in der Zeit vom 02.04.1962 bis 01.05.1962 geboren sind, können am 01.01.2024 erstmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Der Abschlag beträgt beim erstmaligen frühestmöglichen Beginn 10,8%.

Was ändert sich 2024 bei der Altersrente : Wer 2024 neu in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2024 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 84 Prozent. Somit bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.

Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen ohne Abzüge : Wer die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erhalten. Sie ist abschlagsfrei und wird umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet.

Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 35 Jahre gearbeitet habe

Altersrente nach 35 Versicherungsjahren

Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.

Sie haben eine anerkannte Behinderung und konnten 45 Jahre Pflichtversicherungszeiten aufbauen Das ist beachtlich und bringt Sie sicher in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Denn hier ist eine Wartezeit von wenigstens 35 Jahren die zweite Voraussetzung neben dem GdB von 50.Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.

Kann ich mit 64 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe : Ab dem Jahr 1964 Geborene, die 45 Beitragsjahre vorweisen, können mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Werden 45 Beitragsjahre nicht erreicht, können sie mit 67 Jahren abschlagfrei in den Ruhestand eintreten.