Antwort Wo ist der gesetzliche Gerichtsstand? Weitere Antworten – Woher weiß ich welches Gericht zuständig ist
Über das Orts- und Gerichtsverzeichnis können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) und die Staatsanwaltschaft für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland sowie die Anschriften aller Gerichte und Justizbehörden ermitteln.Die Vorschriften über den Gerichtsstand im Zivilprozess sind in den §§ 12 ff ZPO geregelt. Bei natürlichen Personen ist immer das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Bei juristischen Personen ist der Sitz der juristischen Person entscheidend, also wo die Verwaltung geführt wird.Der allgemeine Gerichtsstand ist bei einer natürlichen Person (Verbraucher) ihr Wohnsitz und bei einer juristischen Person (Unternehmen) ihr Verwaltungssitz.
Kann man den Gerichtsstand frei wählen : Sowohl nach EuGVO als auch nach ZPO stehen allgemeine und besondere Zuständigkeiten nebeneinander. Der Kläger kann also zwischen beiden Gerichtsständen frei wählen.
Wie ermittle ich den Gerichtsstand
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt (§ 13). Bei juristischen Personen ist dagegen der Sitz maßgeblich (§ 17). Wo eine juristische Person ihren Sitz hat, kann häufig dem Handelsregister entnommen werden.
Wann ist das Amtsgericht und wann das Landgericht zuständig : Erste Instanz
In Strafsachen ist das Landgericht erstinstanzlich zuständig, wenn nicht das Amtsgericht oder das Oberlandesgericht zuständig sind. Ab einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe ist nicht mehr das Amtsgericht zuständig (§ 74 Absatz 1 GVG).
„Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 38 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Grundsätzlich ergibt sich der Gerichtsstand, also der Sitz des örtlich zuständigen Gerichts, nach §§ 13 ff. ZPO und wird durch den Wohnsitz bestimmt (sogenannter „allgemeiner Gerichtsstand“).
Welche Fälle am Landgericht
Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.In Strafsachen ist das Landgericht als erste Instanz zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Außerdem ist es als erste Instanz für eine Reihe schwerer Verbrechen (z.B . Mord) zuständig.Der gesetzliche Erfüllungsort ist der Wohnsitz oder Geschäftssitz des Schuldners (für die Ware der Geschäftssitz des Lieferers, für die Zahlung der Wohnsitz des Käufers).
Sieht der Vertrag vor, dass der Gerichtsstand am Wohnort des Versicherten liegt, so ist nicht der Wohnort bei Vertragsschluss, sondern der Wohnort bei Klageerhebung ausschlaggebend. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts ( OLG ) Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 7 U 66/21).
Wann Amtsgericht und wann Landgericht : Zuständig ist nach § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amtsgericht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das Landgericht ist nach §§ 71 I, 23 GVG bei einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig.
Was ist der Unterschied Amtsgericht und Landgericht : Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.
Was ist der Unterschied zwischen Amtsgericht und Landgericht
Das Amtsgericht ist die erste Instanz zur gerichtlichen Klärung von Familiensachen sowie von notariellen oder rechtspflegerischen Angelegenheiten. Das Landgericht übernimmt für Familiensachen als zweite Instanz die Verhandlung von Berufungen, die gegen Entscheidungen des Amtsgerichts eingelegt werden.
Zivilprozessordnung. § 29 Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts. (1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.
Welches Gericht ist für Strafrecht zuständig : Die Amtsgerichte sind zuständig für Verbrechen (Straftaten, für die gesetzlich mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist) und Vergehen (alle anderen Straftaten). Dabei gibt es bei den Amtsgerichten unterschiedliche Spruchkörper: den Strafrichter und das Schöffengericht.